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   OVG Bremen, 31.03.2010 - 2 A 507/07   

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OVG Bremen, 31.03.2010 - 2 A 507/07 (https://dejure.org/2010,10916)
OVG Bremen, Entscheidung vom 31.03.2010 - 2 A 507/07 (https://dejure.org/2010,10916)
OVG Bremen, Entscheidung vom 31. März 2010 - 2 A 507/07 (https://dejure.org/2010,10916)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfolgung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs im Hauptsacheverfahren durch einen Beamten bei einer erfolgten Beförderung eines Mitbewerbers hinsichtlich eines tatsächlichen Verstoßes gegen eine seinen Anspruch sichernde einstweilige Anordnung; Verpflichtung zur ...

  • bibliotheksurteile.de

    Konkurrentenstreit um Direktorenstelle | Arbeitsrecht, Hochschulbibliothek, Staatsbibliothek

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; GG Art. 33 Abs. 2; VwGO § 74
    Verfolgung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs im Hauptsacheverfahren durch einen Beamten bei einer erfolgten Beförderung eines Mitbewerbers hinsichtlich eines tatsächlichen Verstoßes gegen eine seinen Anspruch sichernde einstweilige Anordnung; Verpflichtung zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Bremen, 31.03.2010 - 2 A 507/07
    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.08.2003 (Az. 2 C 14.02) könne der Zulässigkeit einer Klage, mit der die Neubescheidung über eine Bewerbung begehrt werde, nicht die endgültige Stellenbesetzung entgegengehalten werden, wenn - wie hier-zugleich geltend gemacht werde, die Verwaltung habe durch ihr Verhalten rechtzeitigen vorläufigen Rechtsschutz verhindert oder sich über dessen erfolgreiche Inanspruchnahme hinweggesetzt.

    Es bleibt demnach bei dem Grundsatz, dass sich der Rechtsstreit um die Besetzung der Beförderungsstelle mit der endgültigen Stellenbesetzung und der Ernennung der Mitbewerberin erledigt hat (vgl. BVerwG, U. v. 21.08.2003 - 2 C 14/02 - m.w.N.).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus OVG Bremen, 31.03.2010 - 2 A 507/07
    Nach seiner Auffassung hat das Verwaltungsgericht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 09.07.2007 (Az. 2 BvR 206/07) nicht beachtet bzw. sich mit dieser überhaupt nicht auseinandergesetzt.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Bremen, 31.03.2010 - 2 A 507/07
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens zumindest möglich erscheint (BVerfG, Beschlüsse vom 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642 f. und vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163 f., sowie BVerwG, B. v. 10.03.2004 - 7 AV 4/03-DVBI. 2004, 883).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Bremen, 31.03.2010 - 2 A 507/07
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens zumindest möglich erscheint (BVerfG, Beschlüsse vom 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642 f. und vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163 f., sowie BVerwG, B. v. 10.03.2004 - 7 AV 4/03-DVBI. 2004, 883).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Bremen, 31.03.2010 - 2 A 507/07
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die ein übergeordnetes Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt weder den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz - noch denen einer Grundsatzrüge (vgl. BVerwG, B. v. 19.08.1997 - 7 B 261/97 - zu der insoweit gleich gelagerten Vorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ; vgl. auch OVG Bremen, B. v. 18.03.2008 - 2 A 378/07.A).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Bremen, 31.03.2010 - 2 A 507/07
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens zumindest möglich erscheint (BVerfG, Beschlüsse vom 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642 f. und vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163 f., sowie BVerwG, B. v. 10.03.2004 - 7 AV 4/03-DVBI. 2004, 883).
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